Sehr geehrte Gäste des Aller-Leine-Tals,
der Zweckverband Aller-Leine-Tal – nachstehend „ZV ALT“ abgekürzt und die Buchungsstellen der Samtgemeinden des Zweckverbandes vermitteln als Reservierungsstellen Hotelzimmer und Ferienunterkünfte entsprechend dem aktuellen Angebot der Beherbergungsbetriebe. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend “BHB” abgekürzt und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. Beachten Sie bitte, dass diese Bedingungen nicht für die Pauschalangebote des ZV ALT gelten. Für diese gelten vielmehr die Buchungsbedingungen für Pauschalangebote.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung des ZV ALT
1.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB, dieser durch den ZV ALT, bzw. die Buchungsstelle als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche der ZV ALT, bzw. die Buchungsstelle, als Vertreter des BHB vornimmt..
1.3 Der ZV ALT, bzw. die Buchungsstelle haben ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.
1.4 Im Internet können Sie jederzeit vollautomatisch die Buchung nach Ihren eigenen Wünschen per E-Mail tätigen. Beachten Sie hierzu bitte die Anzahlungsregelung unter Punkt 4. Die Buchungsbestätigung erhalten Sie per E-Mail zugesandt.
2. Rücktritt
2.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
2.2 Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtungen zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
2.3 Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
2.4 Nach den von der Rechtssprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb, die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschl. aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlichen Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünfte ohne Verpflegung 90 %
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
2.5 Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
2.6 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
2.7 Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an den ZV ALT ( nicht an den Beherbergungsbetrieb) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
3. Bezahlung
3.1 Die nachfolgend wiedergegebene Zahlungsabwicklung gilt für alle Buchungsarten, auch für Buchungen über das Internet. Zahlungen durch Scheck oder Kreditkarte sind bei Internetbuchungen nicht möglich.
3.2 Sollte der Zeitraum zwischen Ihrer Buchung und dem Reiseantritt größer als 24 Tage sein erhalten Sie eine Buchungsbestätigung zusammen mit der Rechnung. Eine Anzahlung in Höhe von 15 % ist an den ZV ALT als Inkassobevollmächtigte spätestens 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung ausschließlich auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu leisten. Die Restzahlung muss spätestens 14 Tage vor Belegungsbeginn an den ZV ALT erfolgen.
3.3 Sollte Ihre Buchung 24 Tage oder kürzer vor Reiseantritt getätigt werden, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung und leisten die vollständige Bezahlung beim BHB.
4. Haftung des BHB und der Buchungsstellen
4.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben - und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
Eine eventuelle Haftung des BHB gemäß §§ 701 ff. BGB (Gastwirtshaftung) bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
4.2 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
4.3 Der ZV ALT, bzw. die Buchungsstellen, haften ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihnen und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB.
4.4 Die Angaben beruhen auf den von den Beherbergungsbetrieben und Vermietern gelieferten Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit vom ZV ALT, bzw. den Buchungsstellen keine Gewähr übernommen wird.
5. Reklamationen
Soweit Beanstandungen auftreten, hat der Gast seine Beschwerde unverzüglich an den BHB, nicht an den ZV ALT oder die Buchungsstellen zu richten. Unterbleibt eine sofortige Mängelanzeige schuldhaft, sind Ansprüche gegen den BHB ausgeschlossen.
6. Verjährung, Gerichtsstand,
6.1 Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB und gegenüber dem ZV ALT aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr.
6.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem BHB als Schuldner Kenntnis erlangt oder grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
6.3 Schweben zwischen dem Gast und dem BHB, bzw. dem ZV ALT Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB, bzw. der ZV ALT die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
6.4 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem BHB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
6.5 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.
6.6 Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen den BHB ist ausschließlich der Sitz des BHB.
6.7 Für Klagen des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Unterkunftspreises und der Nebenleistungen sowie für alle sonstigen Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtstand der Sitz des BHB vereinbart.
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Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
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