Sehr geehrte Gäste,
Für die Pauschalangebote des Zweckverbandes Aller-Leine-Tal – nachstehend ZV ALT abgekürzt – und den angeschlossenen Samtgemeinden gelten die folgenden Buchungsbedingungen. Im Falle Ihrer Buchung kommt zwischen dem ZV ALT als Reiseveranstalter dieser Pauschalen und Ihnen ein Pauschalreisevertrag gemäß §§ 651a ff. BGB zustande. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt dieses Vertrages. Bitte lesen Sie diese Buchungsbedingungen daher sorgfältig durch. Beachten Sie bitte, dass diese Buchungsbedingungen nur für die Pauschalangebote gelten.
Für die Buchung von Unterkünften gelten die Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail beim ZV ALT oder den Fremdenverkehrsämtern der Samtgemeinden des ZV ALT erfolgen kann, bietet der Gast dem ZV ALT den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Beschreibung des Pauschalangebots, dieser Reisebedingungen und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage, sowie diese dem Gast bei der Buchung vorliegen, verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des ZV ALT oder der Buchungsstelle an den Reisegast zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Reisegast die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.
1.3 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
1.4 Die Buchungsstellen des ZV ALT haben ausschließlich die Stellung eines Vermittlers.
2. Anzahlung und Restzahlung
2.1 Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 10 % des Reisepreises pro Person, mindestens EUR 50,--.
2.2 Die Restzahlung ist, falls nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, 2 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5. genannten Gründen abgesagt werden kann.
2.3 Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.4. Der ZV ALT als Vertragspartner des Gastes und Reiseveranstalter ist als öffentlich-rechtlicher Zweckverband juristische Person des öffentlichen Rechts. Daher ist der ZV ALT nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651k Abs. 5 Nr. 3 BGB) von der Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheines befreit. Selbstverständlich ist ihr an den ZV ALT bezahltes Geld gleichwohl völlig sicher.
3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
3.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem ZV ALT, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim ZV ALT.
3.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast, stehen dem ZV ALT unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
bis 31. Tag vor Reisebeginn 15 %
(mind. 25, - EUR pro Person)
bis 21. Tag vor Reisebeginn 25 %
bis 11. Tag vor Reisebeginn 40 %
bis 2. Tag vor Reisebeginn 55 %
ab 1. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 %
3.3 Dem Reisegast ist es gestattet, dem ZV ALT nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
3.4 Der ZV ALT behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
3.5 Dem Gast wird dringend der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung empfohlen !!!
4. Rücktritt durch den ZV ALT
4.1 Der ZV ALT kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben verwiesen.
b) Der ZV ALT ist verpflichtet, dem Reisegast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt des ZV ALT später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
d) Der Reisegast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der ZV ALT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus seinem Angebot anzubieten. 4.2 Der Reisegast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem ZV ALT geltend zu machen.
5. Obliegenheiten und Kündigung durch den Gast
5.1 Der Reisegast hat auftretende Mängel unverzüglich dem ZV ALT oder dessen, in den Reiseunterlagen genannten Beauftragten anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisegastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisegast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
5.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisegast den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§651e BGB) kündigen. 5.3 Der Gast hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem ZV ALT geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem ZV ALT unter nachfolgend angegebener Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.
6. Haftung
6.1 Die vertragliche Haftung des ZV ALT, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) der ZV ALT für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6.2 Der ZV ALT haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots des ZV ALT sind und für den Kunden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.).
7. Verjährung, Abtretungsverbot
7.1 Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber der ZV ALT, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisegastes aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Gast und dem ZV ALT Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der ZV ALT die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
9. Gerichtsstand, Sonstiges
9.1 Der Gast kann den ZV ALT nur an dessen Sitz verklagen.
92. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem ZV ALT und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
9.3 Für Klagen des ZV ALT gegen den Gast ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des ZV ALT maßgebend.
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Reiseveranstalter: Zweckverband Aller-Leine-Tal
Vertreten durch den Verbands-Geschäftsführer
Hans-Wilhelm Frische
Am Markt 1, Rathaus
29690 Schwarmstedt
Tel: 05071/809-0, Fax: 05071/809-58
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